Es ist immer so schön und aufrecht. Hie eine kleine, aber tapfere NGO, die fürchterliche Missetaten eines grossen Konzerns anprangert. Dort die schreckliche Reaktion des Monsters. Anstatt in sich zu gehen, alles zuzugeben und zu bereuen, wagen es doch kritisierte Opfer von NGO, den Rechtsweg zu beschreiten.
Denn auch für NGO gilt: wer anschuldigt, beleidigt, verleumdet, den Ruf schädigt, Behauptungen aufstellt, muss das auch beweisen können. Wenn der Peter den Hans öffentlich beschuldigt, dass der sein Altöl in den nächsten Fluss kippt, dann kann Peter das nicht mit seiner Sorge um die Umwelt begründen. Sondern er muss Beweise für diese Anschuldigung vorlegen.
Genauso verhält es sich auch, wenn eine Entwicklungshilfsorganisation nicht bei der Entwicklung hilft, sondern wilde Anschuldigungen erhebt. Dann kann es ihr durchaus passieren, dass sie vor Gericht gezerrt wird. Natürlich sehen das die NGO, sieht das Swissaid anders:
«Mit strategischen Klagen, die die öffentliche Debatte beeinträchtigen, allgemein bekannt als «SLAPP-Klagen» («Strategic Lawsuits Against Public Participation»), soll die Veröffentlichung von Untersuchungen im Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen oder der Aufdeckung von möglichen Korruptionsfällen, finanziellen Missständen und/oder Umweltschäden unterdrückt werden.»
Deshalb wurde «Die Schweizer Allianz gegen SLAPP» gegründet. Hier versammeln sich die üblichen Verdächtigen. Von «Terre des Hommes Schweiz» über «Amnesty International» zu HEKS, Public Eye, Greenpeace, Helvetas bis zu Swissaid. Sogar die Journalistenvereinigung impressum macht mit.
Man habe sich zusammengeschlossen, «um gegen Einschüchterungsklagen vorzugehen und die Meinungsfreiheit in der Schweiz zu verteidigen». Diesem edlen Vorhaben steht nur ein kleines Problem gegenüber. Wer eine ruf- oder geschäftsschädigende Behauptung aufstellt, muss die auch beweisen können. Ist das Opfer eines solchen Rufmords nicht bereit, das einfach hinzunehmen, und weigert sich der Kritiker, seine Behauptungen zurückzunehmen, dann ist es völlig logisch und normal, dass ein Gericht entscheiden muss, ob ein Wahrheitsbeweis erbracht werden kann.
Eine solche Reaktion wird von Swissaid pauschal als «juristische Einschüchterungsaktionen» abqualifiziert. Dabei sind die erhobenen Vorwürfe oft happig. Schwere Gesetzesverstösse, Förderung von Korruption, Umweltzerstörung, Kinderarbeit, Profit mit Blutdiamanten, Ankauf von Rohstoffen aus Bürgerkriegsgebieten oder von korrupten Diktatoren. Unvergessen der Vorwurf: «Nestlé tötet Babys».
Wer solch grobes Geschütz auffährt, solche schallenden Ohrfeigen verteilt – in aller Öffentlichkeit –, muss damit rechnen, dass der Angeschossene nicht noch die andere Wange hinhält. Aber der Geschäftsführer von Swissaid geht sogar noch eine Schritt weiter: «Die Politik muss gegen diesen Rechtsmissbrauch vorgehen.» Für Markus Allemann ist also der Gang vor Gericht ein «Rechtsmissbrauch».
Was für ein bedenkliches Verständnis eines Rechtsstaats hat dieser Mann? Er ist der Geschäftsführer einer Organisation, die gegen Werbeinserate dieses Blogs vorgegangen ist, mit der untauglichen Begründung, selbstaid.ch würde die «Markenrechte» von Swissaid verletzen. Wenn man das nicht als einen SLAPP-Versuch bezeichnen kann …