Ende 2020 scheiterte die Konzernverantwortungsinitiative I nur ganz knapp. Immerhin 50,7 Prozent der Stimmbürger legten ein Ja in die Urne, Allerdings sagten nur 8,5 der Kantone ja, damit wurde das ebenfalls erforderliche Ständemehr klar verpasst.
Worum geht es eigentlich? Um einen internationalen Sonderfall Schweiz. Bei Verstössen gegen Menschenrechte oder Umweltstandards im Ausland, könnten global tätige Firmen mit Sitz in der Schweiz hierzulande verklagt und um Schadenersatz angegangen werden. Damit nicht genug. Das gälte auch, wenn es sich um Tochterunternehmen oder Zulieferer handle, wenn die vom Konzern «de facto» kontrolliert würden.
Damit noch nicht genug, auch Unterlassung könnte ein Klagegrund sein. Damit nicht genug. Die Unternehmen wären verpflichtet, für die gesamte Lieferkette eine Sorgfaltsprüfung vorzunehmen. Also eine weltweite Haftung mit Gerichtsstand Schweiz.
Wenn in irgend einer Mine im Hinterland von Peru, irgendwo im Amazonas Brasiliens, wenn in Indonesien, Indien oder wo auch immer auf der Welt irgend ein Umweltstandard nicht eingehalten wird, gegen Menschenrechte verstossen würde, hätte der ganz indirekt darin involvierte Konzern dafür in der Schweiz haftbar gemacht werden können.
Und wer hätte wohl diese Verstösse untersucht, aufgedeckt, beklagt? Genau, NGOs, die sich auf vielen Gebieten, nicht zuletzt beim Goldhandel, anmassen, beurteilen zu können, welche Standards zu gelten haben und wo sie nicht eingehalten würden. Sie finden schon heute in der Bundesanwaltschaft einen willigen Helfer bei Klagen gegen solche Firmen.
Wäre die Initiative damals angenommen worden, hätte das den Auszug der meisten bedeutenden Rohstoffhändler aus der Schweiz bedeutet. Mitsamt einem gewaltigen Verlust an Steuereinnahmen und einigen Arbeitsplätzen. Denn es ist schlichtweg nicht praktikabel oder durchsetzbar, dass eine in der Schweiz domizilierte Firma ihre gesamten Lieferketten dermassen rigoros durchleuchtet und im Griff hat. Nur schon der Versuch würde Compliance-Kosten verursachen, die die Firma sofort aus dem internationalen Markt katapultieren würde.
Ganz abgesehen davon, dass sich (fast) alle Firmen schon lange eifrig darum bemühen, nicht ins Fadenkreuz einer NGO zu geraten, weil das potenziell desaströs Auswirkungen haben kann.
Was hat das alles mit den Aufgaben der albstaatlichen NGO Swissaid zu tun, die mit Spenden- und Steuergeldern üppig ausgestattet, behauptet, ihre Vision sei «eine Welt, in der wir den Hunger überwunden haben und auch die ärmsten Menschen ein gesundes, würdevolles und selbstbestimmtes Leben leben.»
Und die dafür in verschiedenen Ländern der Welt einige Millionen verpulvert, sofern die nicht schon durch die Organisation selbst für sich selbst verbraten werden
Was hat also eine solche politische Initiative in der Schweiz mit dem Tätigkeitsgebiet von Swissaid zu tun? Nichts.
Überhaupt nichts. Dennoch führt Swissaid unter «Partnerorganisationen» politische Druckmacher wie «Public Eye» oder «Afsa» auf. Und unter «Allianzen» «alliancesud» oder eben die «Konzernverantwortungsinitiative«.
Denn nach der knappen Niederlage will das Organisationskomitee nächstens einen zweiten Anlauf nehmen. Der beginnt mit dem Unterschriftensammeln.
Das alles kostet natürlich, und gewitzt aus früheren Erfahrungen bemühen sich NGOs wie Swissaid, in solche Kampagnen keine Steuerfranken zu stecken. Ob es den Spendern für bessere Lebensumstände in der Dritten Welt allerdings recht wäre, wenn sie wüssten, dass solche Gelder durchaus für den Abstimmungskampf umgenützt werden können?